Grabenschauen

Hier finden Sie die Termine der gemäß § 5 der Verbandssatzung im Gebiet alljährlich vorzunehmenden Grabenschauen für das Jahr 2023.

Bezirk Neuengamme

Montag, 06. November
Schaubezirk Neuengamme – Ohe, Kiebitzbraak und Krauel
Treffpunkt 9.30 Uhr Neuengammer Heerweg Ecke Kiebitzdeich

Mittwoch, 08. November
Kälbersteert, Neuengamme Kirche und Erdgasquelle Ost
Treffpunkt 9.30 Uhr Kirchwerder Landweg 172

Bezirk Kirchwerder

Freitag, 10. November
Schaubezirk Schaubezirk Riepenburg (Kirchenheerweg östlich)
Treffpunkt 9.30 Uhr Südlicher Kirchwerder Sammelgraben Ecke Neesen (Kirchwerder Marschbahndamm)

Montag, 13. November
Schaubezirk Sande und Zollenspieker (Kirchenheerweg westlich), Mittelste, Querweg Süd und Howe
Treffpunkt 9.30 Uhr Südlicher Kirchwerder Sammelgraben Ecke Neesen (Kirchwerder Marschbahndamm)

Mittwoch, 15. November
Schaubezirk Warwisch und Wraust
Treffpunkt 9.30 Uhr Kirchwerder Landweg an der unausgebauten Mittelste

Freitag, 17. November
Schaubezirk Seefeld, Holaake, Hitscherberg, Querweg Nord und Kirchwerder Kirche
Treffpunkt 9.30 Uhr Kichwerder Landweg am nördlichen Kirchwerder Sammelgraben

Bezirk Ochsenwerder und Reitbrook

Montag, 20. November
Schaubezirk Sandbraak, Fünfhausen, Hohedeich und Oortkaten
Treffpunkt 9.30 Uhr Oortkatenweg am südlichen Ochsenwerder Sammelgraben

Mittwoch, 22. November
Schaubezirk Spadenland, Spadenländer Ausschlag und Tatenberg,
Treffpunkt 9.30 Uhr Hofschläger Weg Ecke Ochsenwerder Landstraße

Erdgasquelle West, Reitbrooker Mühle, Sietwende Ost und West und Westerdeich
Treffpunkt 9.30 Uhr Sietwende bei Haus Nr. 67

Freitag, 24. November
Schaubezirk Ochsenwerder Kirche, Nordseite, Südseite, Gauert und Neudorf
Treffpunkt 9.30 Uhr Ochsenwerder Kirchendeich 37


Für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben und Bauwerken wird der Wasserstand der Staatlichen Sammelgräben in allen Bezirken soweit möglich ca. 10 Tage vor der jeweiligen Schau abgesenkt. Die Unterhaltungspflichtigen haben ihre Gräben bis zum Schautag so ordnungsgemäß zu räumen, dass die Ent- und Bewässerung gesichert ist. Die Siele sind nebst ihren Zubehörteilen instandzusetzen. Sofern auf Grund festgestellter Mängel eine Nachschau erforderlich wird, kann von dem Mitglied, das die Mängel zu vertreten hat, nach § 5 Absatz 7 der Verbandssatzung ein Nachschaubetrag in Höhe von 40,- € bis 150,- € erhoben werden. Längs der unter Schau stehenden Gräben ist ein begehbarer Streifen freizuhalten.

Unser Büro ist während der Grabenschauen teilweise nicht geöffnet.

Der Vorstand